1. Jeder Benutzer der Steganlage hat sich so zu verhalten, dass das Ansehen des Motor-Yacht-Clubs Wertheim e. V. in der Öffentlichkeit keinen Schaden erleidet.
2. Das An- und Ablegen der Boote hat so zu erfolgen, dass andere weder gefährdet noch behindert werden und kein fremdes Eigentum beschädigt wird. Auf den Auslegern darf jeweils nur 1 Person stehen.
3. Die Boote sind so festzumachen, dass der Bug nicht über den Hauptsteg ragen kann.
4. Bootsmaterial und –zubehör darf grundsätzlich nicht auf der Steganlage gelagert werden. Ausnahme hierfür ist die Dauer der Be- und Entladung der Boote.
5. Die Steganlage ist von jedem Bootsbesitzer im Bereich seines Liegeplatzes sauber zu halten. Das Waschen von Booten ist an der Steganlage nicht erlaubt.
6. Beschädigungen der Anlage sind unverzüglich zu entfernen.
7. Veränderungen an der Steganlage sind grundsätzlich verboten.
8. Die Eingangstore sind stets verschlossen zu halten.
9. Die Clubmitglieder und Gastlieger sind gehalten, bei Veränderungen am Steg durch Unwetter, Hochwasser, Sturm etc. den technischen Leiter oder ein anderes Vorstandsmitglied zu verständigen und soweit es in ihrer Kraft steht, Schaden abzuwenden.
10. Ein kameradschaftliches Verhalten wird von allen Benutzern der Steganlage erwartet.
11. Das Tauschen von Liegeplätzen sowie zur Verfügung stellen an Dritte (Urlaub, Krankheit etc.) bedarf der Zustimmung der Vorstandschaft.
12. Die Bootsbesitzer werden gebeten, bei längerer Abwesenheit z. B. Urlaub, den Vorstand oder Hafenmeister hiervon in Kenntnis zu setzen, damit diese freien Liegeplätze für Gäste genutzt werden können.
Im Interesse eines reibungslosen Betriebes an der Steganlage wird um die Einhaltung dieser Stegordnung gebeten.
Die Vorstandschaft