Sein Geltungsbereich sind die Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland und
international 3 Seemeilen (sm) vor der Küste.
Für die Prüfung benötigen Sie:
Mindestalter 16 Jahre
Ärztliche Bescheinigung über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen
1 Kopie des Autoführerscheines (PKW), eventuell beglaubigt
bei Fehlen eines Führerscheines ein pol. Führungszeugnis „0“
unterschriebene Anmeldung
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren benötigen die Einverstaändniserklärung der Eltern
Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie von uns.
Für den theoretischen Teil benötigen wir ca.7 Abende à 3 Stunden.
Für die praktische Ausbildung benötigen Sie ca. 3-4 Fahrstunden.
Sollten Sie See und Binnen gemeinsam machen, so verlängert sich der Kurs um 2 Abende.
Die Prüfungsunterlagen müssen 14 Tage vor der Prüfung beim zuständigen Prüfungsausschuss vorliegen.
Die Prüfungsgebühr muss angezahlt sein.
Erscheinen Sie zur Prüfung, werden diese mit der Prüfungsgebühr verrechnet. Sind Sie am Tag der Prüfung verhindert, wird der Betrag als Bearbeitungsgebühr einbehalten.